Entzug der Gemeinnützigkeit? – Wir lassen uns nicht zum Schweigen bringen!

1. Januar 2020

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In einem offenen Brief an Finanzminister Scholz (SPD) fragt Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees in der Bundesrepublik Deutschland e.V. und Ehrenvorsitzende der VVN-BdA: „Wohin steuert die Bundesrepublik?… Nie habe ich mir vorstellen können, dass die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit angezweifelt oder uns abgesprochen werden könnte! Dass ich das heute erleben muss! Haben diejenigen schon gewonnen, die die Geschichte unseres Landes verfälschen wollen, die sie umschreiben und überschreiben wollen? Die von Gedenkstätten ‚als Denkmal der Schande‘ sprechen und den NS-Staat und seine Mordmaschine als ‚Vogelschiss in der deutschen Geschichte‘ bezeichnen?… Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus!“
Der offene Brief kann vollständig gelesen werden unter

https://vvn-bda.de/offener-brief-von-esther-bejarano-an-olaf-scholz-das-haus-brennt-und-sie-sperren-die-feuerwehr-aus/

Auch in den lokalen Medien ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA Thema gewesen, so in der Berichterstattung von WN und WAZ zur VVN-Ausstellung „Keine Alternative!“ im Gewerkschaftshaus – siehe Berichte auf dieser Homepage. In einem längeren Interview von TV38 führt Mechthild Hartung, Landessprecherin der VVN-BdA Niedersachsen und Vorsitzende der Wolfsburger VVN dazu u.a. aus: „Wir kämpfen für die Verwirklichung des Grundgesetzes, das ja eine Reaktion auf den Faschismus war. Im wahrsten Sinne des GGs versuchen wir alles, um unser Land demokratisch zu machen und im Moment heißt das ja sogar, es demokratisch zu erhalten. In dem Zusammenhang ist es geradezu total unverständlich, dass uns die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.“

Das ganze Interview kann angesehen werden unter:

https://www.youtube.com/watch?v=cRANkM-cg8M

Mit Bescheid vom 6.12.2019 hat das ‚Finanzamt für Körperschaften‘ in Berlin die Vollziehung der gegen die VVN wegen der Aberkennung ergangenen Steuerbescheide ausgesetzt. Das bedeutet, dass die VVN im Moment die zuvor geforderten 5-stelligen Steuernachzahlungen nicht aufbringen muss. Allerdings hat das Finanzamt sich bisher nicht zu der Frage geäußert, ob der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtmäßig oder rechtswidrig war. Die Aussetzung erfolgte wegen einer „unbilligen Härte“ für unseren Verein. Dies ist zwar ein kleiner Etappensieg, trotzdem heißt es wachsam zu sein, bis auch inhaltlich und rechtlich der Angriff auf die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA e.V. zurückgeschlagen werden kann.